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ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
DER OWL-ONLINE GMBH & CO. KG
FÜR AUFTRÄGE
UND
FÜR DIENST- UND WERKLEISTUNGEN
STAND: 01.03.2004
ONLINE SEIT: 01.03.2004

0. GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden besonderen Nutzungsbedingungen gelten in Verbindung mit den allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Inanspruchnahme jeglicher unserer Dienst- oder Werkleistungen oder sonstiger Angebote, die jetzt oder zukünftig von uns - vgl. Impressum - über das Internetportal owl-online.de angeboten oder vereinbart werden.

Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht nochmals gesondert widersprechen. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen gilt als Erklärung des Auftraggebers, dass dieser damit einverstanden ist.

1. ANBIETER
owl-online - vgl. Impressum - tritt als Unternehmer von IT Dienst- und Werkleistungen im Bereich IT auf und erbringt dabei eigene Leistungen oder vermittelt und koordiniert die Leistungen von Subunternehmern, die je nach Vereinbarung im Einzelfall von owl-online selbst oder vom Auftraggeber (siehe Punkt 2.) direkt beauftragt sein können.

2. VERTRAGSSCHLUSS
Sämtliche Angebote unsererseits sind freibleibend und unverbindlich.

Eine vertragliche Einigung über die von uns angebotenen Dienstleistungen kommt ausschließlich mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags unsererseits an den Auftraggeber zustande. Nur nach dieser bestimmt sich der Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen.

Soweit owl-online unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt und nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, können diese jederzeit - mit einer angemessenen Vorankündigung - eingestellt oder entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Der Auftraggeber hat insofern keine Erfüllungs- oder Ersatzansprüche.

3. PREISE
Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall gelten für einen Auftrag die vertraglich vereinbarten Preise bei Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB brutto ab Firmensitz und sind für uns zwei Wochen ab Vertragsschluss verbindlich.

Bei Dauerschuldverhältnissen und bei längeren Fristen zur Erbringung der Lieferung oder Leistung sind wir nach Ankündigung mit einer angemessenen Frist berechtigt, bei Erhöhung der Material-, Lohn- oder anderer Kosten auf der Grundlage unserer ursprünglichen Preiskalkulation einen anteiligen Aufschlag für die eingetretene Kostensteigerung vorzunehmen.

In diesen beiden Fällen gilt: Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Preisen nicht schriftlich innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ankündigung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die geänderten Preise in Kraft treten sollen, werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag und sind nicht verbindlich für Nach- oder Folgebestellungen.

Verpackungs-, Fracht- und Versicherungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Umsatzsteuer wird in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung geltenden Höhe gesondert berechnet.

4. LIEFERUNG/LEISTUNG UND ZAHLUNG
Rechnungen sind sofort fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, und sind ohne Abzug an die auf der Rechnung stehenden Konten zu zahlen. Liefer- und Leistungsfristen oder -termine sind nur verbindlich, wenn sie in der von Nr. 2 Absatz 2 dieser Nutzungsbedingungen festgelegten Form vorliegen.

Wechsel und Schecks werden zahlungshalber entgegengenommen. Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich der Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im letzten Falle kann er die Zahlung der Vergütung bei Mängeln von Teilen der Lieferung oder Leistung nur in der Höhe zurückhalten, die dem Wert der mangelhaften Lieferung oder Leistung entspricht.

Soweit unsere Leistung darin besteht, eine Konzeption für ein Internetbusinessmodell im weitesten Sinne zu erstellen, ist der Auftraggeber zur Nutzung oder Präsentation gegenüber Dritten oder Bereitstellung im Internet unserer Leistung erst nach vollständiger Zahlung berechtigt.

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns erstellten Unterlagen und Ausarbeitungen - soweit sie vertragsgemäß übergehen sollen - bis zur vollständigen Bezahlung unserer Honoraransprüche vor.

Unsere Leistungen dürfen nur für den ausdrücklich vereinbarten Zweck verwendet werden.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Vereinbarung verspricht der Auftraggeber, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, uns pauschalen Schadensersatz in Höhe von 30 % des ursprünglichen Auftragswertes, es sei denn, er weist nach, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch uns bleibt vorbehalten.

5. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG
Die in unserem Servicebereich enthaltenen kostenlosen Tarifrechner (Telekommunikation, Strom, Versicherung) werden von unseren Partnern betrieben (vgl. jeweilige Anbieterkennzeichnung). Für die sachliche, rechnerische oder sonstige inhaltiche Richtigkeit der Aussagen und ermittelten Ergebniswerte übernehmen wir keine Gewähr.

Unsere Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Der Haftungsausschluss gilt nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand oder der Leistung selbst entstanden sind, abzusichern.

Sind Mängel durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer einfachen Erfüllungsgehilfen verursacht worden, ist unsere Haftung auf den typischerweise entstehenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf 50.000,00 EUR.

Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen, sobald der Kunde an einem Artikel oder einer Leistung während der Gewährleistungsfrist ohne unser Wissen und ohne unsere Zustimmung Reparaturen oder Änderungen an der Leistung vorgenommen oder den Mangel selbst zu beheben versucht hat.

Wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen die beschriebenen Vertragspflichten leicht fahrlässig verletzen, sind wir nur zum Ersatz des für uns beim Abschluss der einzelnen Geschäfte vorhersehbaren Schadens verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vor Vertragsschluss schriftlich auf besondere Risiken, atypische Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche Schadenshöhen hinzuweisen.

Die Haftung für jegliche darüber hinausgehende Folgeschäden, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
Unsere Haftung ist ferner der Höhe nach begrenzt auf den Umfang, in dem unsere Betriebs- bzw. Produkthaftpflichtversicherung Deckungsschutz gewährt, zur Zeit bis zu einer Deckungssumme von 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 EUR für Vermögensschäden.
Die gleiche Beschränkung unserer Haftung gilt für jede schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten durch unsere einfachen Erfüllungsgehilfen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

6. LEISTUNGSSTÖRUNGEN
6.1 Verzug bei der Entgeltforderung
Ist der Auftraggeber als Verbraucher (im Sinne von § 13 BGB) anzusehen, weisen wir hiermit ausdrücklich darauf hin, dass bei Entgeltforderungen eine Mahnung als Voraussetzung für den Verzugeintritt verzichtbar ist, wenn die Forderung nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird: Verzugseintritt ist somit 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung.

Eine verzugsbegründende gesonderte Mahnung schon vor Ablauf der 30-Tagesfrist bleibt unberührt.

Danach dürfen wir Verzugszinsen verlangen. Der Verzugszinssatz beträgt bei Verbraucherverträge fünf Prozent, sonst acht Prozent über dem aktuellen Basiszinssatz. Er verändert sich zum 01.01.und 01.07. eines jeden Jahres.

Befindet sich der Auftraggeber mit Zahlungen gleich welcher Art im Verzuge oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine nicht nur unbedeutende Verschlechterung ein, sind wir berechtigt, alle weiteren Leistungen zu verweigern und Vorkasse zu verlangen. Eine solche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist unter anderem anzunehmen, wenn Wechsel oder Schecks protestiert werden oder das von einem Kreditversicherer gesetzte Limit überschritten ist bzw. durch die beabsichtigte Lieferung überschritten würde.

6.2 Verzug und Unmöglichkeit bei der Auftragserbringung
Verzögert sich die Lieferung oder Leistung durch Eintritt für uns unabwendbarer und bei Vertragsschluss nicht absehbarer Ereignisse (zum Beispiel Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Rohstoffmangel, Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskampf), die trotz der nach den Umständen des Falles geschuldeten Sorgfalt von uns nicht abgewendet werden konnten, so verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungsfrist angemessen.

Wir kommen - auch im Falle kalendermäßig bestimmter Leistungszeit - nur in Verzug, wenn uns eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt wird.

Wird aus oben genannten Gründen die Lieferung bzw. Leistung ohne unser Verschulden unmöglich, werden wir von der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung frei.

Wir haften für Verzugsschäden und Nichterfüllungsschäden nur bis zur Höhe des doppelten Auftragswertes, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

7. DATENSCHUTZ
Der Nutzer wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass wir die personenbezogenen Daten des Nutzers in maschinenlesbarer Form speichern und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Nutzer bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeiten. Die Zweckbestimmung umfasst insbesondere (soweit gegeben) Auslieferung, Rechnungstellung, Freischaltung oder Registrierung. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

8. SCHUTZRECHTE
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums-, Urheber-, sonstige gewerbliche Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags verwendet werden.

Haben wir nach Zeichnungen, Modellen, Mustern, Vorgaben oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden zu liefern oder zu leisten, so steht dieser dafür ein, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Wir werden den Kunden auf uns bekannte Rechte Dritter hinweisen. Der Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen und einen uns entstandenen Schaden zu ersetzen. Wird uns die Leistung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so sind wir - ohne Prüfung der Rechtslage - berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangen.
Uns überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt: sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten.

Etwaige Urheber- und ggf. gewerbliche Schutzrechte an den von uns oder von Dritten in unserem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Gestaltungen stehen uns zu.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in Bielefeld, vgl. Impressum.

Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne von § 1 HGB und erfolgt die Nutzung für seinen Geschäftsbetrieb oder hat er keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten, die aus der Anwendung dieser Nutzungsbedingungen auf Webwerbungsverträge folgen, der Sitz unseres Unternehmens in Bielefeld, vgl. Impressum.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit insgesamt hiervon nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall eine unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem mit dem Vertrag verfolgten Ziel am nächsten kommt.

OWL-Online GmbH & Co. KG

 



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