ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
DER OWL-ONLINE GMBH & CO. KG
FÜR AUFTRÄGE
UND
FÜR DIENST- UND WERKLEISTUNGEN
STAND: 01.03.2004
ONLINE SEIT: 01.03.2004
0. GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden besonderen Nutzungsbedingungen gelten in Verbindung
mit den allgemeinen Nutzungsbedingungen
für die Inanspruchnahme jeglicher unserer Dienst- oder Werkleistungen
oder sonstiger Angebote, die jetzt
oder zukünftig von uns - vgl. Impressum - über
das Internetportal owl-online.de angeboten oder vereinbart werden.
Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen
nicht nochmals gesondert widersprechen.
Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen gilt als Erklärung des
Auftraggebers, dass dieser damit einverstanden
ist.
1. ANBIETER
owl-online - vgl. Impressum
- tritt als Unternehmer von IT
Dienst- und Werkleistungen im Bereich IT auf und erbringt dabei eigene
Leistungen oder vermittelt und koordiniert
die Leistungen von Subunternehmern, die je nach Vereinbarung im
Einzelfall von owl-online selbst oder vom
Auftraggeber (siehe Punkt 2.) direkt beauftragt sein können.
2. VERTRAGSSCHLUSS
Sämtliche Angebote unsererseits sind freibleibend und unverbindlich.
Eine vertragliche Einigung über die von uns angebotenen
Dienstleistungen kommt ausschließlich mit der
schriftlichen Bestätigung des Auftrags unsererseits an den Auftraggeber
zustande. Nur nach dieser bestimmt
sich der Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen.
Soweit owl-online unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt und
nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
worden ist, können diese jederzeit - mit einer angemessenen
Vorankündigung - eingestellt oder
entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Der Auftraggeber hat insofern
keine Erfüllungs- oder
Ersatzansprüche.
3. PREISE
Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall
gelten für einen Auftrag die vertraglich
vereinbarten Preise bei Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB brutto ab
Firmensitz und sind für uns zwei Wochen ab
Vertragsschluss verbindlich.
Bei Dauerschuldverhältnissen und bei längeren Fristen zur Erbringung
der Lieferung oder Leistung sind wir
nach Ankündigung mit einer angemessenen Frist berechtigt, bei Erhöhung
der Material-, Lohn- oder anderer
Kosten auf der Grundlage unserer ursprünglichen Preiskalkulation einen
anteiligen Aufschlag für die
eingetretene Kostensteigerung vorzunehmen.
In diesen beiden Fällen gilt: Widerspricht der Auftraggeber den
geänderten Preisen nicht schriftlich
innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ankündigung, spätestens jedoch
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die
geänderten Preise in Kraft treten sollen, werden diese entsprechend der
Ankündigung wirksam. Widerspricht
der Kunde fristgemäß, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
zu kündigen.
Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag und sind nicht verbindlich
für Nach- oder Folgebestellungen.
Verpackungs-, Fracht- und Versicherungskosten werden zusätzlich in
Rechnung gestellt.
Umsatzsteuer wird in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung geltenden
Höhe gesondert berechnet.
4. LIEFERUNG/LEISTUNG UND ZAHLUNG
Rechnungen sind sofort fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart ist, und sind ohne Abzug an die
auf der Rechnung stehenden Konten zu zahlen. Liefer- und
Leistungsfristen oder -termine sind nur verbindlich, wenn
sie in der von Nr. 2 Absatz 2 dieser Nutzungsbedingungen festgelegten
Form vorliegen.
Wechsel und Schecks werden zahlungshalber entgegengenommen. Kosten und
Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich
der Forderungen aus demselben
Vertragsverhältnis zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind. Im letzten Falle kann er die
Zahlung der Vergütung bei Mängeln von Teilen der Lieferung oder
Leistung nur in der Höhe zurückhalten,
die dem Wert der mangelhaften Lieferung oder Leistung entspricht.
Soweit unsere Leistung darin besteht, eine Konzeption für ein
Internetbusinessmodell im weitesten Sinne zu erstellen,
ist der Auftraggeber zur Nutzung oder Präsentation gegenüber Dritten
oder Bereitstellung im Internet unserer
Leistung erst nach vollständiger Zahlung berechtigt.
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns erstellten Unterlagen
und Ausarbeitungen - soweit sie
vertragsgemäß übergehen sollen - bis zur vollständigen Bezahlung
unserer Honoraransprüche vor.
Unsere Leistungen dürfen nur für den ausdrücklich vereinbarten Zweck
verwendet werden.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Vereinbarung verspricht
der Auftraggeber, der nicht Verbraucher
i.S.d. § 13 BGB ist, uns pauschalen Schadensersatz in Höhe von 30 % des
ursprünglichen Auftragswertes,
es sei denn, er weist nach, dass nur ein geringerer Schaden entstanden
ist. Die Geltendmachung eines höheren
Schadens durch uns bleibt vorbehalten.
5. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG
Die in unserem Servicebereich enthaltenen kostenlosen Tarifrechner
(Telekommunikation, Strom, Versicherung) werden von unseren Partnern
betrieben (vgl. jeweilige Anbieterkennzeichnung). Für die sachliche,
rechnerische oder sonstige inhaltiche Richtigkeit der Aussagen und
ermittelten Ergebniswerte übernehmen wir keine Gewähr.
Unsere Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn,
uns oder unseren
Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Der Haftungsausschluss gilt nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die
ausdrücklich zugesichert sind, wenn die
Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am
Liefergegenstand oder der Leistung selbst
entstanden sind, abzusichern.
Sind Mängel durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
unserer einfachen
Erfüllungsgehilfen verursacht worden, ist unsere Haftung auf den
typischerweise entstehenden, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, maximal auf 50.000,00 EUR.
Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen, sobald der Kunde an einem
Artikel oder einer Leistung
während der Gewährleistungsfrist ohne unser Wissen und ohne unsere
Zustimmung Reparaturen oder
Änderungen an der Leistung vorgenommen oder den Mangel selbst zu
beheben versucht hat.
Wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen die beschriebenen
Vertragspflichten leicht fahrlässig verletzen,
sind wir nur zum Ersatz des für uns beim Abschluss der einzelnen
Geschäfte vorhersehbaren Schadens
verpflichtet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns vor
Vertragsschluss schriftlich auf besondere Risiken, atypische
Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche Schadenshöhen hinzuweisen.
Die Haftung für jegliche darüber hinausgehende Folgeschäden, mangelnden
wirtschaftlichen Erfolg,
mittelbare Schäden und für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist
ausgeschlossen.
Unsere Haftung ist ferner der Höhe nach begrenzt auf den Umfang, in dem
unsere Betriebs- bzw.
Produkthaftpflichtversicherung Deckungsschutz gewährt, zur Zeit bis zu
einer Deckungssumme von
5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 EUR für
Vermögensschäden.
Die gleiche Beschränkung unserer Haftung gilt für jede schuldhafte
Verletzung von Vertragspflichten durch
unsere einfachen Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden
Regelungen unberührt.
6. LEISTUNGSSTÖRUNGEN 6.1 Verzug bei der Entgeltforderung
Ist der Auftraggeber als Verbraucher (im Sinne von § 13 BGB) anzusehen,
weisen wir hiermit ausdrücklich
darauf hin, dass bei Entgeltforderungen eine Mahnung als Voraussetzung
für den Verzugeintritt verzichtbar ist,
wenn die Forderung nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufforderung nicht
innerhalb von 30 Tagen bezahlt wird: Verzugseintritt ist somit 30 Tage
nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung.
Eine verzugsbegründende gesonderte Mahnung schon vor Ablauf der
30-Tagesfrist bleibt unberührt.
Danach dürfen wir Verzugszinsen verlangen. Der Verzugszinssatz beträgt
bei Verbraucherverträge fünf
Prozent, sonst acht Prozent über dem aktuellen Basiszinssatz. Er
verändert sich zum 01.01.und 01.07. eines
jeden Jahres.
Befindet sich der Auftraggeber mit Zahlungen gleich welcher Art im
Verzuge oder tritt in seinen
Vermögensverhältnissen eine nicht nur unbedeutende Verschlechterung
ein, sind wir berechtigt, alle weiteren
Leistungen zu verweigern und Vorkasse zu verlangen. Eine solche
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
ist unter anderem anzunehmen, wenn Wechsel oder Schecks protestiert
werden oder das von einem Kreditversicherer
gesetzte Limit überschritten ist bzw. durch die beabsichtigte Lieferung
überschritten würde.
6.2 Verzug und Unmöglichkeit bei der Auftragserbringung
Verzögert sich die Lieferung oder Leistung durch Eintritt für uns
unabwendbarer und bei Vertragsschluss
nicht absehbarer Ereignisse (zum Beispiel Betriebsstörungen,
behördliche Eingriffe, Rohstoffmangel,
Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskampf), die trotz der nach
den Umständen des Falles geschuldeten
Sorgfalt von uns nicht abgewendet werden konnten, so verlängert sich
die Liefer- bzw. Leistungsfrist angemessen.
Wir kommen - auch im Falle kalendermäßig bestimmter Leistungszeit - nur
in Verzug, wenn uns eine Nachfrist
von zwei Wochen gesetzt wird.
Wird aus oben genannten Gründen die Lieferung bzw. Leistung ohne unser
Verschulden unmöglich, werden wir
von der Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung frei.
Wir haften für Verzugsschäden und Nichterfüllungsschäden nur bis zur
Höhe des doppelten
Auftragswertes, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben
vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt.
7. DATENSCHUTZ
Der Nutzer wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf
hingewiesen, dass wir die
personenbezogenen Daten des Nutzers in maschinenlesbarer Form speichern
und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Nutzer
bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeiten. Die Zweckbestimmung
umfasst insbesondere (soweit gegeben)
Auslieferung, Rechnungstellung, Freischaltung oder Registrierung. Alle
Daten werden vertraulich behandelt. Eine
Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
8. SCHUTZRECHTE
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir
uns alle Eigentums-, Urheber-, sonstige
gewerbliche Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how vor. Sie sind
Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen
ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags verwendet
werden.
Haben wir nach Zeichnungen, Modellen, Mustern, Vorgaben oder unter
Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden zu
liefern oder zu leisten, so steht dieser dafür ein, dass Schutzrechte
Dritter hierdurch nicht verletzt werden.
Wir werden den Kunden auf uns bekannte Rechte Dritter hinweisen. Der
Kunde hat uns von Ansprüchen Dritter
freizustellen und einen uns entstandenen Schaden zu ersetzen. Wird uns
die Leistung oder Lieferung von einem Dritten
unter Berufung auf ein ihm gehöriges Schutzrecht untersagt, so sind wir
- ohne Prüfung der Rechtslage -
berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu
verlangen.
Uns überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt
haben, werden auf Wunsch gegen
Kostenerstattung zurückgesandt: sonst sind wir berechtigt, sie drei
Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten.
Etwaige Urheber- und ggf. gewerbliche Schutzrechte an den von uns oder
von Dritten in unserem Auftrag gestalteten
Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen, Zeichnungen und
sonstigen Gestaltungen stehen uns zu.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
gilt ausschließlich deutsches Recht
unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung
verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens
über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in Bielefeld, vgl.
Impressum.
Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne von § 1 HGB und erfolgt die
Nutzung für seinen Geschäftsbetrieb
oder hat er keinen ständigen Wohnsitz im Inland, so ist Gerichtsstand
für Rechtsstreitigkeiten, die aus der
Anwendung dieser Nutzungsbedingungen auf Webwerbungsverträge folgen,
der Sitz unseres Unternehmens in Bielefeld,
vgl. Impressum.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform, ebenso die
Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die
Gültigkeit insgesamt hiervon nicht
berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall eine unwirksame
Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem
mit dem Vertrag verfolgten Ziel am nächsten kommt.